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             Versicherungsfremde 
            Leistungen und "Bundeszuschuss"  Seit 
            1957 wurden über 700 Milliarden Euro (2015) für "versicherungsfremde 
            Leistungen" aus der Rentenkasse zweckentfremdet.  Die 
            "Bundeszuschüsse" für die Rentenversicherung waren immer 
            niedriger als die Entnahmen für versicherungsfremde Leistungen. 
              
            
                
                    | 
                         Versicherungsfremde 
                        Leistungen sind gesellschaftspolitisch begründete Leistungen, 
                        die aus dem Staatshaushalt zu finanzieren sind.  Deren 
                        Finanzierungsabwicklung vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung 
                        übertragen wurde, ohne die damit verbundenen Ausgaben 
                        der Rentenversicherung vollständig zu erstatten. 
                         Darunter fallen zum Beispiel Rentenzahlungen an Spätaussiedler, seit 1992 an Bürger der ehemaligen DDR, 
                        Kindererziehungszeiten, Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit, 
                        sowie früher die Renten für Millionen 
                        Kriegsteilnehmer und -witwen. 
                          Mehr unter Pkt.4. 
                         Versicherungsfremde 
            Leistungen heißen auch "Fremdleistungen" oder "nicht 
            beitragsgedeckte Leistungen". Auch aus Kranken- und Arbeitslosenkasse werden versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet
  Offizielle 
                        Berichte und Zahlen zu Versicherungsfremden Leistungen 
                         in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten 
                        von VDR* , Bundesregierung, Sachverständigenrat der 
                        Bundesregierung:  *Der 
                        frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR. 
                        Im Jahre 2002 umorganisiert und umbenannt in Deutsche 
                        Rentenversicherung Bund  VDR-Tabelle 
                        von 1995, Seite 
                        4    Bericht 
                        der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten 
                        Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung 
                        vom 13. August 2004 
                         Tab. 
                        1, Seite 379 (11) Jahresgutachten 
                        2005/06 des Sachverständigenrates der Bundesregierung, 
                        Tab.38, S. 375 Siehe auch: Griffe 
                        in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen 
                          
                     | 
                 
             
              
            Inhaltsverzeichnis 
            1 
             Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die gesetzliche 
            Rentenversicherung
  2 
             Diagramm Rentenkassenplünderung
  3 
             Gesetzliche Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
  4 
             Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie 
            sie den Beitragssatz erhöhen
  5 
             Bericht der Bundesregierung 2004 zur Entwicklung der versicherungsfremden 
            Leistungen
  6 
             ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beiträgen 
            für versicherungsfremde Leistungen
  7 
             Fehlinformationen - Halbwahrheiten - Lügen. Zur Finanzlage 
            der Rentenkasse 
             
              
            
  1 
             Milliardenschwere Fremdleistungen 
belasten auch die Gesetzliche Rentenversicherung 
             
  Es gibt keine Zuschüsse 
            des Bundes zur Rentenversicherung! Die sogenannten Bundeszuschüsse 
            gleichen nicht einmal die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen 
            aus der Rentenkasse aus.  Über 700 Milliarden Euro 
            wurden seit 1957 (Stand 2015) von den Beiträgen der Rentenversicherten für "versicherungsfremde 
            Leistungen" verwendet. Die  "Bundeszuschüsse" sind 
            dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als 
            die  aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden 
            Leistungen". Dabei sollten die sogenannten "Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich 
            der versicherungsfremden Leistungen 
            dienen!  Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR 
            - 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1994 
            öffentlich auf die versicherungsfremden Leistungen hin siehe 
            unten, insbesondere auf die unvollständige Erstattung 
            aus dem Bundeshauhalt. Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten 
            wird merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den 
            Oppositionsparteien einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert 
            oder gar kritisiert ... 
            
                
                    | 
                         Schon 
                        am 21.11.1994 in Würzburg kritisierte der damalige VDR-Präsident 
                        Professor Franz Ruland: 
                         „Die Problematik der der Sozialversicherung aufgebürdeten 
                        versicherungsfremden Leistungen bekommt zunehmend eine 
                        politische Dimension. Das liegt zum einen an den Summen, 
                        um die es geht. Das Institut der deutschen Wirtschaft 
                        stellt hierzu fest, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 
                        für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr 
                        als 170 Milliarden DM aufwenden müssen.  Der Bund 
                        als Verursacher dieser Zahlungen beteilige sich daran 
                        nur mit 70 Milliarden DM, auf den restlichen 100 Milliarden 
                        DM blieben mithin die Beitragszahler sitzen, also Arbeitnehmer 
                        und Arbeitgeber.  Würden auch die restlichen 100 
                        Milliarden DM über Steuermittel und nicht aus Beiträgen 
                        finanziert, könnten, so das Institut - die Beitragssätze 
                        zur Sozialversicherung um mehr als 8 Prozentpunkte gesenkt 
                        werden. Die sich daraus für die Versicherten und 
                        ihre Arbeitgeber ergebende Entlastung würde zwar - allerdings 
                        nur zu einem Teil - durch höhere Steuern wieder verloren 
                        gehen. Die dennoch verbleibenden ordnungspolitischen 
                        Argumente sind zum anderen aber so eindeutig, dass die 
                        Forderung, zwischen Beitrags- und Steuerfinanzierung 
                        klar zu differenzieren, endlich realisiert werden muss.“ 
                         
                     | 
                 
             
            Eine eindeutige gesetzliche 
            Abgrenzung und Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen ist schon 
            lange überfällig.  Ihr Ausbleiben fördert die Manipulation der Rentenkasse 
            durch die Politik. Ob unter der Regierung Merkel, Schröder oder Kohl, 
            oft wurde und wird auf die hohen "Bundeszuschüsse" verwiesen, 
            ohne die noch höheren versicherungsfremden Leistungen zu erwähnen, 
            die in Milliardenhöhe der Rentenkasse entnommen werden. 
            Das erleichtert Leistungskürzungen und Rentenniveau-Senkungen 
            als "notwendige Reformen" darzustellen.
  
            Siehe 
            auch Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen 
            der Regierung Merkel 
             
             2 
             Diagramm Rentenkassenplünderung 
              
             
  
            3 
             Gesetzliche Rentenversicherung: 
            Der Staat bedient sich Von 
            Immanuel Schaich, ADG, 05.03.2010 Der 
            Staat behandelt die Rentenversicherung wie sein Eigentum und verfügt 
            über Milliardenbeträge, die zum Vermögen der Rentenkasse gehören. 
            Die Rentengesetze mit einigen hundert Paragrafen enthalten keine 
            Regelungen über die Erfassung, Behandlung und Verrechnung von beitragsfremden 
            Leistungen. Es ist nicht geregelt, wie die Rentenversicherung für 
            die hohen Fremdleistungen entschädigt werden soll. Das lässt vermuten, 
            dass man gar nie die Absicht hatte, diese Ausgaben korrekt zu erstatten. 
             Nach § 29 Sozialgesetzbuch IV ist für die Rentenversicherung 
            die Selbstverwaltung bestimmt. Zu einer geordneten Selbstverwaltung 
            gehört, dass die Ausgaben für Renten, die nicht auf Grund von Beiträgen 
            gezahlt werden, genau erfasst werden. Dies ist überhaupt noch nie 
            geschehen. Die Rentenkasse hat auf diese Art schon hunderte von 
            Milliarden verloren.  Den Schaden haben die 50 Millionen Rentner 
            und Beitragszahler in Form von höheren Beiträgen oder geringerer 
            Rente.  Verantwortlich dafür sind die Organe der Rentenversicherung 
            - Vorstand und Geschäftsführer - sie sind weitgehend den Weisungen 
            des Arbeitsministeriums unterworfen...     Zur 
            Quelle     Siehe auch Schwarzbuch 
            Rentenversicherung      
            Strafanzeige 
            gegen BMAS von der Leyen wegen falscher Berichterstattung im Rentenversicherungsbericht 
            2013 Pressemitteilung 
            Bündnis 
            für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. 
            vom 28.01.2014    
            Strafanzeige 
            gg. Rentenversicherung - zurückgewiesen. Doch der Widerstand bleibt 
            ungebrochen. Von H. Schimpf   
            Im 
            Dezember 2010 hinzu gekommen:  Offener Brief von H. Schimpf 
            an Bundespräsident Wulff    
            
  4 
             Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie 
            sie den Beitragssatz erhöhen 
            
                
                    | 
                         Lohnnebenkosten 
                        könnten um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte sinken Die 
                        Größenordnung der als versicherungsfremd angesehenen 
                        Leistungen beziffert Schmähl für 
                        1995 im Gesamtvolumen auf 135 Mrd. DM. Andere Schätzungen, 
                        z.B. die vom Institut für Wirtschaftsforschung oder 
                        vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger gelangen 
                        zu einem ähnlichen Volumen. Schmähl kommt zu dem Ergebnis, 
                        „dass die lohnbezogenen Beitragssätze in der Sozialversicherung 
                        bei vorsichtiger Kalkulation mindestens um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte 
                        niedriger sein könnten“ (Schmähl, S. 614), wenn die 
                        Beiträge (sozial-) versicherungsbezogen verwendet würden. 
                         http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/0506/wissen/analysen/2003/2003_01_24.pdf 
                         Prof. 
                        Dr. Winfried Schmähl, 1984 
                        - 2000: 
                        Mitglied des Sozialbeirats für die gesetzliche Renten- 
                        und Unfallversicherung der Bundesregierung, ab Juli 
                        1986 dessen Vorsitzender 
                         
                     | 
                 
             
              
              
                     VDR*-Information aus dem Jahr 1998 zu „Versicherungsfremde Leistungen“ und Bundeszuschuss 
in:            *Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002 
umorganisiert und umbenannt in DRV Bund            Fakten 
und Argumente     Versicherungsfremde Leistungen – sachgerecht 
finanzieren!             Auszüge:  
1. Was
sind "versicherungsfremde Leistungen"? 
1.1 Abgrenzung umstritten 
Die Abgrenzung der versicherungsfremden von den
versicherungskonformen Leistungen der Rentenversicherung ist äußerst umstritten…..  
……. 
 
Eine
eindeutige Bestimmung des Fremdleistungsbegriffs ermöglicht letztlich nur das
Kriterium der individuellen
Beitrags-/Leistungsäquivalenz. Der Sozialversicherungsbeitrag ist der Preis für
die gehobene
soziale Sicherung, die die Sozialversicherung im Vergleich zur staatlichen
Fürsorge bietet. Die Zahlung dieses Beitrages stellt für die Versicherten nur
dann kein unzulässiges Sonderopfer dar, wenn der Eintritt des
Versicherungsfalles eine auch der Höhe nach äquivalente Gegenleistung auslöst.
Nicht beitragsäquivalente Leistungen fallen in den Bereich der staatlichen, aus
Steuermitteln zu finanzierenden Sozialpolitik. Damit sind alle Leistungen der
Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in
vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Ganz überwiegend
gehören diese Leistungen auch nicht zum ursprünglichen Aufgabenkatalog der
Rentenversicherung; sie wurden vielfach erst in neuerer Zeit - zuletzt vor
allem im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung - eingeführt. 
  
1.2 Fallgruppen 
Anrechnungszeiten 
Zu den Anrechnungszeiten zählen u.a. Zeiten der Krankheit und
Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Diese Zeiten sind versicherungsfremd, weil über sie Risiken
abgedeckt werden, die anderen Sozialleistungsträgern - der Kranken- und der
Arbeitslosenversicherung - zuzuordnen sind. Die Rentenreform 1992 hat die beitragsfreien Anrechnungszeiten bereits
begrenzt. Weitere Einschränkungen ergeben sich aus dem zum 1. Januar 1997 in
Kraft getretenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz. Zeiten der Arbeitslosigkeit und
Krankheit ohne Leistungsbezug bleiben zwar Anrechnungszeiten; sie haben jedoch
nur noch anwartschaftserhaltende Wirkungen und führen nicht mehr unmittelbar zu
einer Erhöhung der Rente. Auch hinsichtlich der Ausbildungs-Anrechnungszeiten (Zeiten des
Schul-, Fachschul- oder 
Hochschulbesuchs) sieht das Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz eine Stärkung des Versicherungsprinzips vor. Diese Zeiten werden nur noch bis zu
einer Höchstdauer von 3 Jahren (statt bisher 7 Jahren) angerechnet. Der Gesetzgeber hat damit die in den
Ausbildungs-Anrechnungszeiten besonders deutliche Umverteilung von "unten nach oben"
eingeschränkt. Ausbildungs- Anrechnungszeiten sind versicherungsfremd, weil ihre
Berücksichtigung die Gleichheit im Risiko, die eine Versicherung zwangsläufig
voraussetzt, verletzt. Den länger Ausgebildeten steht im Versicherungsfall bei
gleicher Beitragsleistung eine höhere Rente zu als Personen mit kürzeren
Ausbildungszeiten. 
Kriegsfolgelasten 
Versicherungsfremd sind ferner die beitragsfreien Ersatzzeiten (z.
B. Zeiten des militärischen Dienstes, der Kriegsgefangenschaft oder Flucht).
Diese Zeiten haben Entschädigungscharakter. Auch der rentenrechtliche Ausgleich
von NS-Unrecht, der Nachteilsausgleich nach dem 2.
SED Unrechtsbereinigungsgesetz sowie die - durch das Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz ebenfalls eingeschränkten - Leistungen nach dem Fremdrentengesetz
beruhen auf staatlicher Entschädigung. Für alle diese Tatbestände gilt: Die
Finanzierung von Entschädigungsleistungen kann nur gesamtgesellschaftlich
erfolgen; sie darf nicht auf einzelne Personengruppen begrenzt werden. 
Zurechnungszeit - systemimmanent 
Über die Zurechnungszeit wird bei Frühinvalidität oder bei frühem
Tod zugunsten des Versicherten oder seiner Hinterbliebenen die
Versicherungsdauer fiktiv bis zum 60. Lebensjahr verlängert. Obwohl es sich um
eine beitragsfreie Zeit handelt, ist sie systemimmanent. Als
Versicherungselement dient sie der Kompensation der versicherten Risiken. 
Familienlastenausgleich 
Versicherungsfremd sind hingegen die Aufwendungen der
Rentenversicherung für die 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten, die Kindererziehungsleistungen
an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, die Kinderberücksichtigungszeiten und
die - auslaufenden - Kinderzuschüsse. Daß es sich bei diesen Leistungen um
solche des allgemeinen Familienlastenausgleichs handelt, ist vom Gesetz-geber mehrfach
anerkannt worden. Sie gehören damit zu den staatlichen Aufgaben, die
gleichheits-gerecht nur aus dem Steueraufkommen finanziert werden können.
Würden für die Finanzierung Beitragsmittel eingesetzt, wären z. B. Beamte,
Selbständige und Personen mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
oder aus Vermögen am Familienlastenausgleich nicht beteiligt, obwohl auch ihre
Alterssicherung von der nachwachsenden Generation erwirtschaftet wird. 
Sozialpolitische Korrektur der Fakten 
Versicherungsfremd sind Leistungen der Rentenversicherung auch
dann, wenn sie höher sind, als es durch die eingezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre. Beispiel
hierfür ist die Regelung über "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt"
("Rente nach Mindesteinkommen"). Danach werden bei Personen, die der
Rentenversicherung 35 Jahre oder länger angehört haben, niedrige
Pflichtbeiträge aus Zeiten bis 1991 unter bestimmten Voraussetzungen angehoben.
Ziel dieser erst 1972 eingeführten Regelung ist es zu verhindern, daß niedrige
(Frauen-) Löhne die Höhe der späteren Renten negativ beeinflussen. Eine solche
sozialpolitische Korrektur der Fakten ist einer Versicherung jedoch fremd. 
Eine ähnliche Korrektur der Fakten erfolgt durch die
Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Berufsausbildung und
durch die Anrechnung von Sachbezügen vor dem 1. Januar 1957. Die
Rentenversicherung muß auch in diesen Fällen zur Entlastung der staatlichen
Sozialhilfe individuelle Versicherungsverläufe aufbessern, um ein angemessenes
Sicherungsniveau zu gewährleisten. Das Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz hat die Sonderbewertung der Zeiten einer
beruflichen Ausbildung ebenfalls deutlich eingeschränkt. 
Rentenrechtliche Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit 
Die gesetzliche Rentenversicherung versichert den Ausfall der
Erwerbsfähigkeit, nicht den der Erwerbstätigkeit. Dennoch entlastet sie - vor allem über
Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit - die Arbeitslosenversicherung in erheblichem Umfang. Die Förderung der
Altersteilzeitarbeit und die zwischen 1997 und 2001 erfolgende Anhebung der
Altersgrenze für die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach
Altersteilzeitarbeit" von 60 auf 65 Jahre werden diese Entwicklung erst
längerfristig eindämmen, da wegen der Vertrauensschutzregelung nach wie vor
eine große Zahl von Versicherten vorzeitig in Rente geht. Versicherungsfremd
sind ferner die Folgekosten, die sich als Konsequenz der konkreten Betrachtungsweise
des Bundessozialgerichts aus der Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei den Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrenten ergeben. 
Bestandsschutz in den neuen Bundesländern 
Die von der Rentenversicherung gezahlten Auffüllbeträge sowie
Renten- und Übergangszuschläge zu 
Renten in den neuen Bundesländern sind ebenfalls versicherungsfremd.
Diesen Leistungen stehen keine Beiträge (auch keine Beitragszahlungen an das
Sozialversicherungssystem der DDR) gegenüber. Der Bestandsschutz ist eine
direkte Folge der deutschen Vereinigung und damit aus Steuermitteln zu finanzieren. 
2. Finanzielles Volumen 
Der Abschätzung der versicherungsfremden Leistungen liegt als
Basis das Rentenvolumen des Jahres 1995 zugrunde. 1995 hat die
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten insgesamt rund 298 Mrd. DM an
Renten einschließlich der Leistungen für Kindererziehung gezahlt. Über 34
Prozent des Rentenvolumens (= rund 102 Mrd. DM) entfielen auf
versicherungsfremde Leistungen. 14,3 Prozent des Rentenvolumens (= rund 42,7
Mrd. DM) waren durch den Bundeszuschuß nicht gedeckt (vgl. Tabelle). 
……… 
 
Nicht als versicherungsfremd
werden der sog. *West-Ost-Transfer (1995: 15,896 Mrd. DM), die 
Zurechnungszeiten
und die Hinterbliebenenrenten angesehen. 
*Anmerkung K.A.: 
Wurde 2004 widerlegt, siehe Bericht der Bundesregierung, weiter 
unten
  
1. Einseitige Belastung des Faktors Arbeit 
Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberbeiträgen hat eine einseitige Belastung und Verteuerung des
Faktors Arbeit zur Folge. Die Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch
die Personalzusatzkosten wären bei einer Steuerfinanzierung niedriger als bei
der Beitragsfinanzierung…. 
…… 
....... 
 
10.
"Multifunktionalität" des Bundeszuschusses 
Bei der Bemessung des Bundeszuschusses ist ferner zu
berücksichtigen, daß die Zahlungen des Bundes nicht nur dem Ausgleich
versicherungsfremder Leistungen dienen. Der Bund ist auch verpflichtet, die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung aufrechtzuerhalten.
Diese allgemeine, durch die Bundesgarantie ergänzte Sicherungsfunktion des
Bundeszuschusses bringt die Haftung des Bundes als letztverantwortlicher
Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck. Die Neuregelung
des Bundeszuschusses durch das Rentenreformgesetz 1992 soll nach der
Gesetzesbegründung zudem sicherstellen, "daß sich der Bund an den
Belastungen, die sich aus dem absehbaren Wandel der Bevölkerungsstruktur im Bereich
der Rentenversicherung ergeben werden, angemessen mit zusätzlichen finanziellen
Mitteln beteiligt" (BT-Drucks. 11/4124, S. 193). 
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind dann als
versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht beitragsäquivalent sind.
Versicherungsfremd ist die Berücksichtigung von Zeiten, für die keine Beiträge
gezahlt worden sind (z. B. Ersatzzeiten, Bestandsschutz in den neuen
Bundesländern). 
Versicherungsfremd ist aber auch die Gewährung höherer Leistungen,
als es aufgrund der gezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre (z. B. Mindestentgeltpunkte bei
geringem Arbeitsentgelt, Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten für eine
Berufsausbildung). Der gesetzlichen Rentenversicherung geht damit das Merkmal
des "Sozialen" nicht verloren; gute und schlechte Risiken werden
unabhängig vom individuellen Risiko in einer Zwangsversicherung zusammengefaßt.
Der Staat kann die Rentenversicherung auch weiterhin im Rahmen des sozialen
Ausgleichs als "Umverteilungsmittler" einsetzen; die daraus resultierenden
Mehraufwendungen sind allerdings aus Steuermitteln zu finanzieren. 
Gegen eine Beitragsfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
spricht vor allem, daß sie zu einer ungleichen Lastenverteilung in der Gesellschaft führt, die
Umverteilung von "unten nach oben" verstärkt und dem Faktor Arbeit
einseitig Kosten auferlegt. Im Falle einer Anhebung des Bundeszuschusses von derzeit
rund 20 Prozent auf etwa 30 Prozent der Rentenausgaben könnte der Beitrags-satz
in der gesetzlichen Rentenversicherung um 2 Prozentpunkte verringert werden.
Würden zumindest die seit 1992 hinzugekommenen Fremdleistungen aus
Steuermitteln finanziert, hätte dies - vor dem Hintergrund der aktuellen
Reformdiskussion - auch eine gesteigerte Akzeptanz des Systems zur Folge. 
Vollständiger
Beitrag 
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_34460/sid_648A2E38C5C87FF74DD2C13181BAAA02/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Archiv__VDR/VDR__info/1998/5/Hinweis__der__Redaktion.html 
(http://www.vdr.de/internet/vdr/infopool.nsf/($URLRef)/6C2A72235845FB91C1256A0F00437412/$FILE/verfrem.pdf )  
 
  
              
  5 
             Bericht 
der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen vom 
13.8.2004
  
Der 
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Bundesregierung im November 
2003 Fragen zum Stand und zur langfristigen Entwicklung der nicht beitragsgedeckten 
Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gestellt. Gleichzeitig 
war die Bundesregierung aufgefordert worden, die zu erwartende Entwicklung der 
Leistungen darzustellen. Diese Fragen und die Antworten der Bundesregierung 
vom 13. August 2004 sind hier 
einzusehen.
  Wesentliche Erkenntnisse aus dem Bericht 
der Bundesregierung: 1. Die Definition von nicht beitragsgedeckten Leistungen 
muss für aktuelle und künftige Bewertungen dringend aktualisiert und erweitert 
werden. Zitate aus dem Bericht,  Seite 2: "die frühere Auswertung, 
basierend auf dem Stichtag 1. Januar 1986,....Diese Datenbasis ist zwischenzeitlich, 
nicht zuletzt auf Grund vielfältiger Rechtsänderungen, überholt und auch nicht 
mehr fortschreibungsfähig. Dies gilt sowohl für den aktuellen Zeitraum und erst 
recht für die mittel- und längerfristige Perspektive." "ist zu 
beachten, dass insbesondere die aufgeführten Werte für die zukünftige Entwicklung 
aufgrund des gegebenen Zeitrahmens nur Orientierungsgrößen darstellen. Während 
die Schätzungen für den Mittelfristzeitraum (bis 2007) noch als einigermaßen 
belastbar einzustufen sind, sind die weiteren Abschätzungen mit erheblicher 
Unsicherheit behaftet." "Da der Haushaltsausschuss in seiner Frage1 
um eine Fortschreibung der nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Basis der 
VDR-Analyse aus dem Jahr 1995 bittet, wird im vorliegenden Bericht in einem 
ersten Schritt entsprechend verfahren. Seit der nunmehr fast zehn Jahre zurückliegenden 
VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Änderungen 
stattgefunden, die es angebracht erscheinen lassen, darüber hinaus über die 
aktuelle Diskussion einer e r w e i t e r t e n Definition von nicht beitragsgedeckten 
bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu berichten." 2. 
West-Ost-Transfer eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung" Zitate 
aus dem Bericht, Seite 7/8 und 9  (Kap. 3.3.1) "In der Abgrenzung 
nicht beitragsgedeckter Leistungen des VDR aus dem Jahr 1995 findet sich keine 
Kategorie „West-Ost-Transfer“. Dem lag die Absicht zu Grunde, die damals sehr 
intensiv geführte Diskussion um eine sachgerechte Finanzierung der Einigung 
Deutschlands nicht zu verschärfen – zumal zunächst von einer kurzen Angleichungsphase 
und nur vorübergehenden wirtschaftlichen Ungleichgewichten ausgegangen wurde. 
In der Folgezeit hat sich allerdings – bei einheitlichem Beitragssatz in West- 
und Ostdeutschland – die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung 
in den neuen Bundesländern im Zeitverlauf immer weiter geöffnet. Der entsprechende 
Wert des West-Ost-Transfers stellt dabei jeweils das Defizit aus den Einnahmen 
und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern dar. Durch 
den entsprechenden Finanztransfer aus der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung 
Ost wird also das Defizit ausgeglichen, das sich ergibt, weil in den neuen Ländern 
die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben der Rentenversicherung Ost zu 
decken." "Insgesamt zeigen die angeführten Strukturunterschiede 
und rechtlichen Besonderheiten,  dass die Rentenversicherung in den neuen 
Ländern ein Sondersystem darstellt, dessen von den eigenen Einnahmen nicht gedeckter 
Finanzbedarf den „normalen“ regionalen Finanzausgleich der Gesetzlichen Rentenversicherung 
in den alten Bundesländern weit übersteigt." 
  
   
              
  
                       
                                6 
             ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beiträgen 
            für versicherungsfremde Leistungen       
                     Jährliche 
            versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – "Teufel-Tabelle" 
                        Zuletzt 
            aktualisiert: 06. Oktober 2016       
                     Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung       
                     Versicherungsfremde Leistungen in 
    der Rentenversicherung 
                 ADG-Dokumentation 
            Jan. 2010   Verfasser: Otto W.
Teufel    
                     (Die 
            Tabelle 
    auf Seite 11 ist überholt. Aktuelle 
            Tabelle von 2016 siehe oben.)            Aus 
            dem Inhalt: Zusammenfassung 
            - Versicherungsfremde Leistungen - Die Geschichte der gesetzlichen 
            Rentenversicherung -            Übertragung 
            weiterer Aufgaben an die gesetzliche Rentenversicherung - Umfang 
            der versicherungsfremden Leistungen -            Aus 
            der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - Versicherungsfremde 
            Leistungen in der gesetzlichen            Krankenversicherung 
            und in der Arbeitslosenversicherung   
                      
                     Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V 
             ADG 
                
    
        |              Wer weiß heute noch, dass der Gesetzgeber 1955 im Zusammenhang 
            mit der Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum 
            Umlageverfahren die Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den 
            Rentenversicherungsträgern hatte, mit der Begründung verweigerte, 
            dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung stellt, wenn 
            die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten? 
            Das waren immerhin etwa 14,5 Mrd. Mark, bei einem Haushaltsvolumen 
            1956 von etwa 30 Mrd. Mark (Quellen: Bundestagsdrucksache 1659, 
            S. 67; Die Angestellten-Versicherung 1956, Heft 1,S. 1).  In 
            den Folgejahren hat der Gesetzgeber der gesetzlichen Rentenversicherung 
            eine Reihe von Aufgaben übertragen (sog. versicherungsfremde Leistungen), 
            ohne die entsprechenden Mittel dafür in voller Höhe bereitzustellen. 
            Dadurch werden seit mehr als 40 Jahren und auch heute noch die Überschüsse 
            der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Staatskasse abgeschöpft. Quelle: 
             Rentenreformen 
            seit 1998 Anmerkungen (September 2004) Eine Dokumentation des ADG 
               
         | 
     
 
            
  7 
             Mit Fehlinformationen, Halbwahrheiten und Lügen wird der Öffentlichkeit 
            ein völlig falsches Bild über die Finanzsituation der Rentenkasse 
            vermittelt. 
            Einige Beispiele: 
            Griffe 
            in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen 5.März 
            2013. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird seit 
            Jahren untergraben; der Staat selbst verfälscht und belastet die 
            Finanzlage der Rentenkasse. Über 600 Milliarden Euro wurden seit 
            1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für staatliche Aufgaben, 
            den “versicherungsfremden (nicht beitragsgedeckten) Leistungen” 
            verwendet. Die offiziellen Begründungen auch der Regierung Merkel 
            sind mehr als  fadenscheinig. Antwort der Bundesregierung auf 
            die Frage 42. Abgeordneter Matthias W. Birkwald: “Wie bewertet die 
            Bundesregierung das Ergebnis der Neuberechnung des Verhältnisses 
            nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Bundeszuschüsse zur allgemeinen 
            Rentenversicherung, nach dem für das Jahr 2009 eine Unterdeckung 
            von 13,4 Mrd. Euro bestand, und welchen finanzpolitischen Handlungsbedarf 
            zur Behebung dieser Unterdeckung sieht sie? Zitate aus der Antwort 
            der Bundesregierung: 1. “Zum Begriff der nicht beitragsgedeckten 
            Leistungen existiert keine einheitliche Abgrenzung.” … Zum Weiterlesen  
            bitte Titel anklicken   
            Merkels 
            Arbeits- und Sozialministerin informiert falsch über "Staatszuschuss" 
            anstatt Rückerstattung an Rentenkasse 
             13. Januar 2013 In 
            der Sendung "Hart aber fair" vom 26.11.2012 war das Hauptthema 
            die Altersrente für die gesetzlich Versicherten. In der Diskussionsrunde 
            verteidigte Bundesministerin von der Leyen die private Altersvorsorge 
            unter anderem mit der Aussage, "Der Staat zahlt schon einen 
            Zuschuss von über 80 Milliarden Euro pro Jahr in die gesetzliche 
            Rentenkasse ein". Diese Aussage untermauerte die Ministerin 
            mit dem Nachsatz "Dies ist fast ein Viertel des Bundeshaushaltes"! 
             In der Öffentlichkeit wird damit wieder der falsche Eindruck 
            erweckt, mit diesen 80 Milliarden Euro würde die gesetzliche Rentenkasse 
            subventioniert. Dass aus den Beiträgen der Versicherten aber weit 
            mehr als diese 80 Milliarden Euro allein für versicherungsfremde 
            Leistungen von der Rentenkasse ausbezahlt wurden, unterschlug von 
            der Leyen...   Zur Quelle "Altersdiskriminierung", 
            bitte Titel anklicken 
            Von der Leyen will versicherungsfremde 
            Leistungen erhöhen  23. Mai 2011  Bundesarbeitsministerin 
            von der Leyen setzt ihre gnadenlose Politik gegen Jung und Alt fort, 
            nachdem sie in 2010 die Rente ab 67 trotz hoher Alters-Arbeitslosigkeit 
            durchgepeitscht hat. Von der Leyen will die Sozialkassen 
            mit weiteren versicherungsfremden Leistungen belasten, um den Bundeshaushalt 
            auf Kosten der Beitragszahler zur Renten- und Arbeitslosenversicherung 
            zu sanieren. Künftig sollen Arbeitslosen- und Rentenversicherung 
            - anstelle des Bundes und damit Unternehmen, Kapitalerträge und 
            alle Steuerzahler - die Rentenbeiträge der Behinderten in Werkstätten 
            übernehmen. Der Sparbeitrag summiert sich auf rund 155 Millionen 
            Euro im Jahr. Hinzu kommen auf einen Schlag mehr als 500 Millionen 
            Euro, weil die neue Regelung nach dem Willen von der Leyens für 
            drei Jahre rückwirkend gelten soll. Die Deutsche Rentenversicherung 
            nennt eine rückwirkende Änderung „verfassungswidrig“.  Es darf 
            nicht sein, dass sich der Bund zu Lasten der Sozialversicherung 
            von seiner finanziellen Verantwortung für die rentenrechtliche Absicherung 
            von Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt 
            sind, entledigt. Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen 
Aufgaben. Somit ist 
der Bund für diese Rentenversicherungsbeiträge zuständig.       Zur 
            Quelle, 
            bitte Titel anklicken  
            Stuttgarter 
            Zeitung stellt die Finanzlage der Rentenversicherung wahrheitswidrig 
            schlecht dar. Stuttgarter Zeitung am 25.6.2010: 
            „Zum ersten Mal seit fünf Jahren übersteigen die Ausgaben für die 
            Renten wieder die Einnahmen.“  Diese Berichterstattung ist definitiv 
            falsch, weil die Ausgaben der Rentenversicherung nicht die Ausgaben 
            für die Renten sind. BRR hat 
            die Stuttgarter Zeitung noch am gleichen Tag auf diese Falschmeldung 
            hingewiesen und eine Gegendarstellung mit den richtigen Zahlen verlangt, 
            was diese jedoch ablehnte. Am 29.Juli hat BRR eine 
            Beschwerde beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der 
            Stuttgarter Zeitung eingebracht, die am 2.September mit einer abenteuerlichen 
            Begründung abgelehnt wurde.  Mehr: Titel anklicken  
Für dumm verkauft und belogen   Oktober 
2010 Wie die 
CDU, hier MdB Jens Spahn, moderat und freundlich im Ton, Junge wie Alte der 
gesetzlichen Rentenversicherung zu täuschen versucht. Insbesondere 
            über den sogenannten Bundeszuschuss, der gar kein Zuschuss ist, 
            sondern nur eine Teilrückzahlung der aus der GRV zuvor entwendeten 
            Beiträge zur Entlastung des Bundeshaushaltes. Auch versucht MdB 
            Spahn wieder in demagogischer Weise Alt und Jung gegeneinander auszuspielen 
            und damit die finanzielle Verantwortung für das Funktionieren des 
            Umlageverfahrens vom Staat auf die Versicherten abzuwälzen. Lesen Sie selbst wie 
CDU-MdB Spahn auf eine besorgte Anfrage eines Rentners antwortet, sowie zwei 
            weitere sehr 
informative Erwiderungen an MdB Spahn direkt gerichtet.    Mehr: Titel anklicken  
            Monatsbericht 
            des BMF Mai 2010 - Ausgaben des Bundes für Soziale Sicherung  (Seite 
            48ff) 
             Auch in den 
            Berichten des BMF ist die Nennung von Zahlungen an die Gesetzliche 
            Rentenversicherung irreführend, so dass der falsche Eindruck entsteht, dass 
            das BMF an die GRV der Arbeiter und Angestellten  zuzahlt aus des Steuerzahlers Tasche und nicht 
            umgekehrt. Ein typisches Beispiel ist der Monatsbericht des Bundesfinanzministerium 
            Mai 2010, Seite 48ff. Es werden verschiedenste Zuschüsse unkommentiert 
            mit Beitragszahlungen  gemeinsam aufgeführt: Die Beiträge für 
            Kindererziehungszeiten (11,6 Milliarden Euro), die zusätzliche 
            gesellschaftliche Leistungen sind, die aus dem Steueraufkommen und 
            gar nicht von den Rentenversicherten zu finanzieren sind. 
            Den Bundeszuschuss (6,0 Milliarden Euro) an die Knappschaftlichen Rentenversicherung 
            gemeinsam mit Zuschuss und Bundeszuschuss an die RV der Arbeiter 
            und Angestellten, ohne die Ausgleichsfunktion dieser Zuschüsse (59,0 
            Milliarden Euro) für die vom Staat zu finanzierenden versicherungsfremden 
            Leistungen zu nennen. Mehr: Titel anklicken  
            Bund "bezuschusst" die Rentenkasse. 
 Deutschlandfunk - Sendung: Informationen am 
Morgen, 31.5.2010  7:27  Bund zahlt 
            80 Mrd in die Rentenkasse. 
             Deutschlandfunk - 
            Interview 
            mit CDU- Finanzexperte Kampeter, 
            oder 
            hier 7.11.2005    Auch 
            hier wird ausschliesslich von staatlichen Zuschüssen gesprochen, 
            ohne einen einzigen Hinweis auf die hohen versicherungsfremden Leistungen, 
            mit denen die Sozialversicherungen vom Staat belastet werden              Stellungnahmen 
            von Bundestagsabgeordneten zum Brief vom AK Solides Rentensystem 
             "Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen 
            der gesetzlichen Solidarsysteme"   Eine 
            sehr informative Auseinandersetzung mit Politikerphrasen, 
            auch zu "Generationenvertrag", "Demographie", 
            "Bundeszuschuss", "Rentengerechtigkeit", "notwendige 
            Rentenniveau-Senkung" ...     
             Mehr 
            auf der Seite "Worum es geht" 
              
            „Die Finanzierung der Gesundheits- 
            und Rentenkosten durch Steuerzuschüsse belastet alle Arbeitnehmer, 
            auch die Beamten“ Peter Heesen, Chef des Beamtenbundes, 
            am 2.11.2009 im Interview 
            der Stuttgarter Zeitung:  Auszüge 
            aus offenem 
            Brief des BRR 
            Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. an 
            P. Heesen: "Es müsste 
            auch Ihnen bekannt sein, dass die sogenannten „Steuerzuschüsse“ 
            an die Rentenversicherung für gesetzlich erzwungene, aber nicht 
            rentenrelevante, Leistungen stehen." "Nutznießer dieser 
            ungerechten und unserer Meinung nach verfassungswidrigen Verwendung 
            von Beiträgen zur Sozialversicherung sind alle die, die nicht zwangsweise 
            Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Denn: Wenn diese 
            Lasten zum Beispiel aus Steuern auf Erwerbseinkommen erbracht werden 
            müssten, müssten alle Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und Politiker 
            deutlich höhere Steuern auf ihre Einkünfte bezahlen. Dagegen würden 
            die gesetzlich Versicherten durch einen entsprechend niedrigeren 
            Sozialversicherungsbeitrag entlastet. Ergänzender 
            Hinweis:  An einer Steuerfinanzierung wären vor allem auch unsere 
            finanzkräftigen Wirtschaftskonzerne, Betriebe und Vermögende beteiligt. 
            Das ist weit entfernt von (der bei Politikern so beliebten Verharmlosung 
            dieses Punktes:) einer Finanzierung statt von linker aus rechter 
            Tasche.  
            Bundeszuschuß 
            zur Rente steigt stetig weiter  welt.de  2. März 2006 Allen 
            Sparbekenntnissen zum Trotz wird der Bund auch in den kommenden 
            Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung einen immer höheren Bundeszuschuß 
            gewähren. Dies geht aus dem bisher noch unveröffentlichten Rentenversicherungsbericht 
            von Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) hervor, der am 
            kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Um den 
            Beitragssatz knapp unter der Marke von 20 Prozent zu halten, soll 
            der Bundeszuschuß künftig jährlich um ein Prozent steigen. 2008 
            wird der Bund darüber hinaus zusätzlich 600 Mio. Euro zahlen, um 
            ein drohendes Rentenloch zu schließen...   Mehr: Titel anklicken Usw., 
            usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier 
            wieder unterschlagen! 
             
            Gesetzliche Rente benötigt vorzeitigen 
            Bundeszuschuss       vorsorge 
            & finanzen  Ratgeber-Altersvorsorge  27.7.2005 Die 
            pünktliche Zahlung der Renten muss wahrscheinlich bereits im September 
            durch einen vorgezogenen Bundeszuschuss sicher gestellt werden. 
            Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die deutschen 
            Rentenversicherungsträger. Erstmals seit 1985 haben die Rentenkassen 
            im September nicht genügend Geld, um die Rentenzahlung sicherzustellen. 
            Das ist kein Alarmsignal für die Rentner selbst, deren Rente durch 
            den Sicherungsmechanismus „Bundeszuschuss“ definitiv überwiesen 
            wird. Allerdings werden durch solche Meldungen die massiven Probleme 
            unseres Rentensystems offenbar. Die schlechte Einnahmeentwicklung 
            aufgrund der Arbeitsmarktlage und die ungünstige Demographie haben 
            den Generationenvertrag an seine Grenzen geführt.  Trotz möglicher Anhebung des Rentenalters: Privat 
            vorsorgen tut Not. Derweil hat die Debatte um einen Anstieg des 
            Rentenalters auf 67 Jahre wieder begonnen...     Mehr: Titel anklicken Usw., 
            usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier 
            wieder unterschlagen!   
            Bundeszuschuß zur Rentenversicherung 
               ACIO  Private Altersvorsorge Lexikon Da 
            die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur aus den 
            Beiträgen gezahlt werden können, leistet der Bund aus allgemeinen 
            Steuermitteln einen Zuschuß zur Finanzierung der Rentenversicherung. 
            Dieser Zuschuß erreicht ca. 20 % der Ausgaben der Rentenversicherung. 
               
              Mehr: Titel anklicken Usw., usw., die versicherungsfremden 
            Leistungen werden auch hier wieder unterschlagen!
  
            Döring fordert rigorose Sanierung 
            der gesetzlichen Rente         
             FDP Baden-Württemberg  Es ist ein unverzeihlicher Fehler 
            der Bundesregierung, dass mit Einführung der Ökosteuer die dramatischen 
            Strukturprobleme der Rentenversicherung durch steigende Bundessubventionen 
            für die Rente zugekleistert wurden. Insbesondere wurde versäumt, 
            mit aller Entschlossenheit gegen den verbreiteten Trend zur Frühverrentung 
            vorzugehen. Die verheerende Wirkung dieser Politik ist die Erdrosselung 
            jeglichen Wachstums in Deutschland. Die Rechnung dafür wird Monat 
            für Monat mit dem stetigen Anstieg der Arbeitslosigkeit präsentiert." 
             Die Beitragsexplosion in der Rentenversicherung verursache einen 
            Anstieg der Lohnnebenkosten und sei damit direkt verantwortlich 
            für die Rekordzahlen bei der Arbeitslosigkeit. Außerdem habe der 
            Bundeszuschuss zu der Rentenversicherung Schwindel erregende Höhen 
            erreicht, welche die Handlungsfähigkeit des Bundes für wachstumsfördernde 
            Maßnahmen, insbesondere für Steuersenkungen und für notwendige Infrastrukturmaßnahmen 
            weitestgehend lähmten. Wie Döring weiter ausführte...    Mehr: Titel anklicken Usw., 
            usw.,Demagogie pur! Die versicherungsfremden Leistungen werden 
            erst recht auch hier wieder unterschlagen!
  
              
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